Die Versorgung mit Zahnimplantaten wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ist eine private Zahnzusatzversicherung vorhanden, welche Implantate abdeckt, können die Privatkosten gemäß dem Versicherungsvertrag von der Zusatzversicherung übernommen werden.
Anders ist es beim Zahnersatz, der anschließend auf das Implantat gesetzt wird. Hier leisten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel einen Festzuschuss für den Zahnersatz auf dem Implantat.
Das heißt: Wenn Sie ein Zahnimplantat einer herkömmlichen Brücke oder Prothese vorziehen, bezahlt Ihre Krankenkasse 60% (ohne Bonusheft) des Betrages, wie sie für die Brücke oder Prothese in der einfachsten Variante bezahlt hätte, auch wenn Sie sich für eine ganz andere Therapieform entscheiden. Die übrigen Kosten müssen die Patienten selbst tragen (Eigenanteil) bzw. können – je nach Tarif – von einer Zahnzusatzversicherung bezahlt werden. Wenn Sie keine Zusatzversicherung besitzen und die Behandlungskosten Ihren finanziellen Rahmen sprengen würden, besteht die Möglichkeit, die Behandlung zu finanzieren. Hierzu können Sie uns gerne persönlich ansprechen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.